Inkasso ist schon über 100 Jahre alt. Früher war es ausschließlich der außergerichtliche Forderungseinzug. Im modernen Zeitalter gab es eine Novellierung des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG), welches 2008 zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) geworden ist. Seit dieser Zeit ist es zugelassenen Inkassounternehmen erlaubt auch gerichtliche Verfahren im eigenen Namen durchzuführen. Wir können Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide, Zwangsvollstreckungen, Pfändungen und auch Insolvenzen bearbeiten. Durch unser Knowhow sind wir hier schnell und effektiv.
Die Voraussetzung um sich Inkassobüro nennen zu dürfen und auch diese Tätigkeiten zu machen, ist die Inkassozulassung. Wenn Sie wissen möchten, ob ein Inkassobüro auch zugelassen ist, ist die Inkassozulassung nach § 10 RDG wichtig. Nach der Inkassozulassung finden Sie die Zulassung im http://www.rechtsdienstleistungsregister.de. Wenn Sie Fragen hierzu haben, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen uns an.