Gültig vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027

Pfändungstabelle 2026/2027

So viel von Ihrem Nettoeinkommen bleibt bei einer Lohnpfändung geschützt. Nach § 850c ZPO, mit den Beträgen der Pfändungs­freigrenzen­bekannt­machung 2026.

Monatliche Beträge. Wöchentliche und tägliche Werte stehen in der amtlichen Bekanntmachung (BGBl. 2026 I Nr. 80).

  • 1.587,40 €unpfändbar ohne Unterhaltspflicht, je Monat
  • + 597,42 €für die erste Person, der Sie Unterhalt zahlen
  • + 332,83 €für jede weitere Person, bis zur fünften

Was ist bei mir pfändbar?

Nettoeinkommen eingeben, Unterhaltspflichten wählen. Das Ergebnis gilt für ein Monatseinkommen.

Ihr Freibetrag 1.587,40 €

€

Den Betrag können Sie auch direkt eintippen, zum Beispiel 2.345.

Personen, denen Sie Unterhalt zahlen

Pfändbar im Monat

498,82 €

7/10 vom Mehrbetrag über dem Freibetrag

Bleibt Ihnen

1.801,18 €

Nettoeinkommen abzüglich pfändbarem Betrag

Rechenweg wie in der amtlichen Tabelle: Einkommen auf volle 10 € abgerundet, Freibetrag abgezogen, davon je nach Unterhaltspflichten 7/10, 5/10, 4/10, 3/10, 2/10 oder 1/10 pfändbar. Alles über 4.866,30 € ist voll pfändbar. Unpfändbare Bezüge nach § 850a ZPO sind vorher abzuziehen. Keine Rechtsberatung.

Die Tabelle

Pfändbarer Betrag je Monat, nach Nettoeinkommen und Zahl der Unterhaltspflichten.

Nettoeinkommen
Unterhaltspflichten →
Keine Frei bis 1.587,40 €
1 Person Frei bis 2.184,82 €
2 Personen Frei bis 2.517,65 €
3 Personen Frei bis 2.850,48 €
4 Personen Frei bis 3.183,31 €
5 Personen Frei bis 3.516,14 €
Bis 2.000 €
1.600,00 bis 1.609,99 €1.600 €
8,82 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
1.700,00 bis 1.709,99 €1.700 €
78,82 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
1.800,00 bis 1.809,99 €1.800 €
148,82 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
1.900,00 bis 1.909,99 €1.900 €
218,82 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
2.000 bis 3.000 €
2.000,00 bis 2.009,99 €2.000 €
288,82 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
2.100,00 bis 2.109,99 €2.100 €
358,82 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
2.200,00 bis 2.209,99 €2.200 €
428,82 €
7,59 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
2.300,00 bis 2.309,99 €2.300 €
498,82 €
57,59 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
2.400,00 bis 2.409,99 €2.400 €
568,82 €
107,59 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
2.500,00 bis 2.509,99 €2.500 €
638,82 €
157,59 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
2.600,00 bis 2.609,99 €2.600 €
708,82 €
207,59 €
32,94 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
2.700,00 bis 2.709,99 €2.700 €
778,82 €
257,59 €
72,94 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
2.800,00 bis 2.809,99 €2.800 €
848,82 €
307,59 €
112,94 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
2.900,00 bis 2.909,99 €2.900 €
918,82 €
357,59 €
152,94 €
14,86 €
0,00 €
0,00 €
3.000 bis 4.000 €
3.000,00 bis 3.009,99 €3.000 €
988,82 €
407,59 €
192,94 €
44,86 €
0,00 €
0,00 €
3.100,00 bis 3.109,99 €3.100 €
1.058,82 €
457,59 €
232,94 €
74,86 €
0,00 €
0,00 €
3.200,00 bis 3.209,99 €3.200 €
1.128,82 €
507,59 €
272,94 €
104,86 €
3,34 €
0,00 €
3.300,00 bis 3.309,99 €3.300 €
1.198,82 €
557,59 €
312,94 €
134,86 €
23,34 €
0,00 €
3.400,00 bis 3.409,99 €3.400 €
1.268,82 €
607,59 €
352,94 €
164,86 €
43,34 €
0,00 €
3.500,00 bis 3.509,99 €3.500 €
1.338,82 €
657,59 €
392,94 €
194,86 €
63,34 €
0,00 €
3.600,00 bis 3.609,99 €3.600 €
1.408,82 €
707,59 €
432,94 €
224,86 €
83,34 €
8,39 €
3.700,00 bis 3.709,99 €3.700 €
1.478,82 €
757,59 €
472,94 €
254,86 €
103,34 €
18,39 €
3.800,00 bis 3.809,99 €3.800 €
1.548,82 €
807,59 €
512,94 €
284,86 €
123,34 €
28,39 €
3.900,00 bis 3.909,99 €3.900 €
1.618,82 €
857,59 €
552,94 €
314,86 €
143,34 €
38,39 €
4.000 € bis zur Obergrenze
4.000,00 bis 4.009,99 €4.000 €
1.688,82 €
907,59 €
592,94 €
344,86 €
163,34 €
48,39 €
4.100,00 bis 4.109,99 €4.100 €
1.758,82 €
957,59 €
632,94 €
374,86 €
183,34 €
58,39 €
4.200,00 bis 4.209,99 €4.200 €
1.828,82 €
1.007,59 €
672,94 €
404,86 €
203,34 €
68,39 €
4.300,00 bis 4.309,99 €4.300 €
1.898,82 €
1.057,59 €
712,94 €
434,86 €
223,34 €
78,39 €
4.400,00 bis 4.409,99 €4.400 €
1.968,82 €
1.107,59 €
752,94 €
464,86 €
243,34 €
88,39 €
4.500,00 bis 4.509,99 €4.500 €
2.038,82 €
1.157,59 €
792,94 €
494,86 €
263,34 €
98,39 €
4.600,00 bis 4.609,99 €4.600 €
2.108,82 €
1.207,59 €
832,94 €
524,86 €
283,34 €
108,39 €
4.700,00 bis 4.709,99 €4.700 €
2.178,82 €
1.257,59 €
872,94 €
554,86 €
303,34 €
118,39 €
4.800,00 bis 4.809,99 €4.800 €
2.248,82 €
1.307,59 €
912,94 €
584,86 €
323,34 €
128,39 €
4.860,00 bis 4.866,30 €4.860 €
2.290,82 €
1.337,59 €
936,94 €
602,86 €
335,34 €
134,39 €

Jede Zeile steht für eine Stufe von 10 € (zum Beispiel 1.600,00 bis 1.609,99 €); die amtliche Tabelle führt alle Stufen auf, hier jede zehnte. Zwischenwerte liefert der Rechner oben. Über 4.866,30 € ist der Mehrbetrag zusätzlich voll pfändbar. Quelle: Pfändungs­freigrenzen­bekannt­machung 2026 vom 19. März 2026, BGBl. 2026 I Nr. 80, § 850c ZPO. Angaben ohne Gewähr.

So lesen Sie die Tabelle

Welches Einkommen zählt

Das Nettoeinkommen nach Steuern und Sozialabgaben. Einige Teile sind ganz oder teilweise unpfändbar, etwa die Hälfte der Überstundenvergütung oder Weihnachtsgeld bis zur Hälfte des monatlichen Grundfreibetrags (§ 850a ZPO). Sie werden vorher abgezogen.

Wer als Unterhaltspflicht zählt

Personen, denen Sie gesetzlich Unterhalt schulden und tatsächlich zahlen: Kinder, Ehepartner, geschiedene Ehepartner. Hat eine Person eigenes Einkommen, kann das Vollstreckungsgericht sie auf Antrag des Gläubigers ganz oder teilweise unberücksichtigt lassen (§ 850c Abs. 6 ZPO).

Ein Beispiel

2.300 € netto, ein Kind: Der Freibetrag liegt bei 2.184,82 €. Der Mehrbetrag von 115,18 € ist zur Hälfte pfändbar, also 57,59 €. Es bleiben 2.242,41 €.

Ohne Kind wären es bei 2.300 € netto 498,82 €, also 7/10 des Mehrbetrags über 1.587,40 €.

Kontopfändung und P-Konto

Die Tabelle gilt für die Pfändung beim Arbeitgeber. Wird das Konto gepfändet, schützt ein Pfändungsschutzkonto den Grundfreibetrag von 1.587,40 € im Monat. Mit Bescheinigung kommen die Erhöhungsbeträge für Unterhaltspflichten dazu.

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      Ja, sind Sie. Nach § 286 BGB sind Sie aufgrund Ihres Zahlungsverzuges verpflichtet, auch unsere Kosten zu bezahlen.

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      Teilen Sie uns dies bitte schnellstmöglich per E-Mail, Fax oder Brief mit. Sollten wir aufgrund Ihrer Nichtmitteilung keinen Kontakt mit Ihnen aufnehmen können, z. B. weil ein Brief unzustellbar zurückkommt, führen wir Maßnahmen zur Ermittlung Ihrer Anschrift durch. Das führt zu erneuten Kosten, die Sie ebenfalls bezahlen müssen. Teilen Sie uns Änderungen deshalb direkt mit. Das ist in jedem Fall die günstigste Lösung.

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        Das entscheiden Sie. Sie wählen zwischen 3, 6 und 9 Mahnstufen. Voreingestellt sind 3 Stufen mit nur dem nötigen Druck.

        Arbeiten Sie mit Magicline, läuft die Übergabe über unsere Integration im Magicline Marketplace. Mit anderer Studiosoftware klären wir die Übergabe im Erstgespräch.

        Dann prüfen wir die Bonität. Lohnt sich ein gerichtliches Mahnverfahren, empfehlen wir es Ihnen. Lohnt es sich nicht, raten wir ab. Auf Wunsch behalten wir den Fall bis zur Verjährung im Blick.

        Nur, wenn Sie wollen. Mit Turbofactoring kaufen wir Ihre offenen Forderungen an. Das Geld ist sofort bei Ihnen. Das Warten übernehmen wir.

        Ja, solange sie noch nicht verjährt sind. Offene Beiträge verjähren in der Regel drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem sie fällig wurden. Je früher Sie übergeben, desto besser stehen die Chancen.

        Ja. Dann rechnen wir die bis dahin entstandenen Inkasso- und Anwaltskosten ab. Das gilt in allen vier Abrechnungsvarianten.

        Ein fester Satz für jeden Schritt

        Gesetzlich gedeckelt. Jeder Betrag steht vorab fest.

        Gesetzliche Gebührensätze, gültig ab 01.10.2021.

        • 0,51. Mahnung
        • 0,9ab 2. Mahnung
        • 1,3komplexer Fall

        Inkasso-Gebühren

        Unsere Inkasso-Gebühren basieren auf transparenten und fairen Bedingungen.

        1. Mahnung

        0,5

        Geschäftsgebühr

        Der Standard beim ersten Anschreiben.

        • Einfache Forderung
        • 1. Mahnschreiben

        Ab 2. Mahnung

        0,9

        Geschäftsgebühr

        Gilt, wenn die erste Mahnung offen bleibt.

        • Einfache Forderung
        • Ab dem 2. Mahnschreiben

        Komplexe Forderung

        1,3

        Geschäftsgebühr

        Für Fälle mit besonderem Aufwand.

        • Mehrere Forderungen
        • Besondere Prüfung erforderlich
        • Manuelle Aufnahme

        Ratenzahlung

        0,7

        Einigungsgebühr

        Wenn eine Ratenzahlung vereinbart wird.

        • Zusätzlich zur Geschäftsgebühr
        • Aus 50 % der Forderung

        Gebührensätze gültig seit 01.10.2021.

        Gebühren vergleichen

        Was die Sätze in Euro bedeuten.

        Forderungshöhe
        1. Mahnung Satz 0,5
        Ab 2. Mahnung Satz 0,9
        Komplexe Forderung Satz 1,3
        Ratenzahlung Satz 0,7
        Kleine Forderungen
        Forderung bis 50 €
        15,75 €
        28,35 €
        40,95 €
        36,05 €
        Forderung bis 500 €
        25,75 €
        46,35 €
        66,95 €
        36,05 €
        Forderung bis 1.000 €
        46,50 €
        83,70 €
        120,90 €
        36,05 €
        Mittlere Forderungen
        Forderung bis 1.500 €
        67,25 €
        121,05 €
        174,85 €
        65,10 €
        Forderung bis 2.000 €
        88,00 €
        158,40 €
        228,80 €
        65,10 €
        Forderung bis 3.000 €
        117,75 €
        211,95 €
        306,15 €
        94,15 €
        Größere Forderungen
        Forderung bis 4.000 €
        147,50 €
        265,50 €
        383,50 €
        123,20 €
        Forderung bis 5.000 €
        177,25 €
        319,05 €
        460,85 €
        164,85 €

        Beträge nach § 13 RVG, gültig seit 01.06.2025, ohne Auslagen und Umsatzsteuer. Für unbestrittene Forderungen bis 50 € gilt eine eigene Stufe. Bei einer Ratenzahlung kommt die Einigungsgebühr zur Geschäftsgebühr hinzu. Sie wird aus 50 % der Forderung berechnet.

        Gebührensätze Mahnbescheid

        Sofern ein Mahnbescheid erforderlich ist, gelten diese Sätze.

        Gerichtskosten

        38,00 €

        Satz 0,5

        Mahnantrag

        93,00 €

        Satz 1,0

        Alle Stufen ansehen Stufen ausblenden
        Forderungshöhe
        GerichtskostenSatz 0,5
        MahnantragSatz 1,0
        bis 500 €
        38,00 €
        51,50 €
        bis 1.000 €
        38,00 €
        93,00 €
        bis 1.500 €
        41,00 €
        134,50 €
        bis 2.000 €
        51,50 €
        176,00 €
        bis 3.000 €
        62,75 €
        235,50 €
        bis 4.000 €
        74,00 €
        295,00 €
        bis 5.000 €
        85,25 €
        354,50 €

        Gerichtskosten nach Nr. 1100 KV GKG, mindestens 38 €. Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV RVG. Beträge gültig seit 01.06.2025, ohne Auslagen und Umsatzsteuer.

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        • Aktivitäten & Beständigkeit
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        Enthält:

        • Führungsebene & Verflechtungen
        • Bonitätsindex
        • Stamm- & Kommunikationsdaten
        • Bankverbindungen
        • Handelsregisterinformationen
        • Geschäftszahlen
        • Brancheninformationen
        • Insolvenz- & Inkassoinformationen
        • Angaben zur Muttergesellschaft

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        Enthält:

        • Stamm- & Kommunikationsdaten
        • Bonitätsinformationen
        • Tätigkeit & Geschäftsgegenstand
        • Geschäftszahlen
        • Bankverbindungen
        • Bilanzen, GuV & Finanzkennzahlen
        • Verträge
        • Registerbekanntmachungen
        • Inkasso- & Insolvenzinformationen
        • Unternehmenschronologie

        Online-Bonitätsauskünfte (Privatpersonen)

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        Unsere Spezialisten recherchieren Adressen, Vermögensverhältnisse und individuelle Hintergrundinformationen.

        Spezialauskunft

        75,00 – 150,00 €

        Bearbeitungszeit ca. 7 Arbeitstage.

        Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Preisänderungen vorbehalten.

        Wie zahlungsfähig ist Ihr Kunde?

        Jeder dritte Zahlungsausfall wäre vermeidbar gewesen. Mit jedem Auftrag gewähren Sie Ihrem Kunden stillschweigend Kredit.

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        Motivationsinkasso Geld zurück.Mitglied bleibt.

        Sie übergeben offene Beiträge und Rücklastschriften. Wir holen das Geld zurück und schreiben Ihre Mitglieder an wie Kunden, nicht wie Schuldner. Honorar nur bei Erfolg. Es gelten unsere Konditionen.

        Wir holen 40 bis 50 % Ihrer offenen Beiträge zurück1

        Fälle übergeben, Geld erhalten. Wir schreiben Ihre Mitglieder an wie Kunden, nicht wie Schuldner. Sie zahlen nur, wenn das Geld da ist.

        Erstgespräch buchen
        €

        Unser Schnitt: 545 € je Fall2. Ihren eigenen Wert einfach eintippen.

        Zurück auf Ihr Konto, vorsichtig gerechnet1

        218.000 €

        bis 272.500 €

        Offener Bestand

        545.000 €

        1.000 Fälle mal 545 €

        Zahlen wieder Beitrag3

        92 Mitglieder

        44.160 € Beiträge im ersten Jahr

        1Vorsichtig gerechnet. In unserer internen Auswertung enden 66,5 % der Fälle mit einer Zahlung, ganz oder in Raten.

        2545 € pro Fall sind der Schnitt aus 300 Mio. € Forderungsvolumen und 550.000 Fällen.

        39,22 % aller übergebenen Fälle werden wieder zahlendes Mitglied, laut interner Auswertung. Gerechnet mit 40 € im Monat und nur dem ersten Jahr. Fitnessketten liegen im Schnitt bei 40,54 € (DSSV-Eckdaten 2026).

        Fälle übergeben
        im Handumdrehen

        Ein offener Beitrag ist in unter einer Minute übergeben. Im Kundenportal hochladen oder die Liste per E-Mail schicken. Den Rest erledigen wir. Wir prüfen die Adresse, schreiben Ihr Mitglied noch am selben Tag an und zeigen Ihnen jeden Zahlungseingang live.

        Termin buchen

        Jede Forderung, automatisch übergeben

        Sie laden offene Beiträge hoch. Wir prüfen jeden Fall sofort: Adresse, Betrag, Fälligkeit. Unstimmigkeiten markieren wir, bevor ein Brief rausgeht. Danach läuft das Verfahren von selbst. Im Kundenportal sehen Sie rund um die Uhr, wo jeder Fall steht.

        Übergabe starten
        Drei Kacheln stecken in einer blau leuchtenden Metallschiene: Studiosoftware, Übergabe, Zahlung.

        Automatisieren Sie Ihre Fallübergabe

        Keine Exporte. Keine Listen. Mit Magicline übergeben Sie offene Beiträge direkt aus Ihrer Studiosoftware an uns. Sie arbeiten mit einer anderen Software? Dann finden wir im Erstgespräch den passenden Weg.

        Integration ansehen

        Sie legen die Regeln fest. Wir setzen sie durch.

        • Eigene Regeln festlegen

          Raten ab welchem Betrag, Vergleich ja oder nein, Mahnbescheid nur nach Rücksprache. Sie legen es einmal fest. Wir halten uns bei jedem Fall daran.

        • Direktzahlungen melden

          Mitglied hat an der Theke bezahlt? Ein Klick im Kundenportal. Wir verrechnen den Betrag, das Mitglied bekommt keine weitere Post.

        • Kein Mahnbescheid ins Leere

          Vor jedem Mahnbescheid prüfen wir den SCHUFA-Score. Sieht es schlecht aus, raten wir ab, bevor Kosten entstehen. Die Akte bleibt bis zur Verjährung offen.

        Alle Fälle im Blick.
        Auf jedem Gerät.

        Sehen Sie jederzeit, wo jeder Fall steht. Das Kundenportal zeigt offene Forderungen, Mahnstufen und jeden Zahlungseingang in Echtzeit. Am Rechner im Büro, am Handy unterwegs. Ohne Anruf, ohne Rückfrage.

        Frau liest lächelnd eine Nachricht auf ihrem Smartphone

        Vom offenen Beitrag zurück auf Ihr Konto

        Übergeben Sie offene Beiträge mit wenigen Klicks. Wir holen das Geld zurück und zahlen es an Sie aus. Im Kundenportal sehen Sie jeden Fall, vom ersten Schreiben bis zum Zahlungseingang.