Sie haben einen Inkassobrief erhalten?
Ein Inkassoschreiben kann belastend sein. Wir unterstützen Sie dabei, die Angelegenheit zügig und unkompliziert zu klären.
Folgen Sie einfach den nachstehenden Schritten, um eine faire und für Sie passende Lösung zu finden.
Was beschreibt Ihre Situation am besten?
Zahlung bereits erfolgt oder Mahnung unzutreffend?
Missverständnisse lassen sich klären. Sollten Sie bereits gezahlt haben, bitten wir um Entschuldigung für die unberechtigte Mahnung. Senden Sie uns in diesem Fall bitte einen Zahlungsnachweis (z. B. Kontoauszug oder Screenshot) über das untenstehende Formular.
Falls die Mahnung Ihrer Ansicht nach nicht zutrifft, erläutern Sie uns bitte kurz die Gründe – wir prüfen den Vorgang umgehend.
Sie möchten eine Ratenzahlung vereinbaren?
Senden Sie uns Ihren Vorschlag einfach über das untenstehende Formular – wir übermitteln Ihnen umgehend die passende Ratenvereinbarung.
Sie benötigen einen Zahlungsaufschub?
Sie erwarten in Kürze eine Zahlung oder haben bald die nötigen Mittel? Dann lassen Sie uns das bitte wissen. Wir prüfen gerne, ob ein kurzer Zahlungsaufschub (Stundung) möglich ist. Nutzen Sie das untenstehende Formular.
Noch Fragen oder ein anderes Anliegen?
Schreiben Sie uns einfach über das Formular – wir helfen Ihnen gerne weiter.
Antworten auf häufige Fragen haben wir für Sie weiter unten zusammengestellt.
KONTAKT
Kontaktaufnahme – einfach und direkt
Gemeinsam finden wir eine Lösung, die zu Ihnen passt.
Sie erreichen uns auf dem Weg, der für Sie am angenehmsten ist:

Telefon: Rufen Sie uns unter (089) 82 92 93 – 0 an und drücken Sie die 1, um direkt mit unserer Inkassoabteilung zu sprechen.
WhatsApp: Schreiben Sie uns einfach an +49 176 56800104.
Kontakt-Formular: Nutzen Sie unser Online-Kontaktformular, um uns eine Nachricht zu senden.

Keine Sorge – wir sind nicht hier, um Druck auszuüben. Im Dialog auf Augenhöhe finden wir gemeinsam die beste Lösung für Ihre Situation.
Online-Kontaktformular

FAQ: Weitere Informationen
Klicken Sie bitte auf die Frage, um die entsprechende Antwort zu sehen
Was ist bei der Zahlung zu beachten?

Bitte geben Sie unbedingt das Aktenzeichen (ein Buchstabe, gefolgt von 5 Zahlen) an; Zahlungshinweise bitte NICHT im Verwendungszweck angeben, sondern immer als Brief an uns!

Was muss ich tun, wenn ich die gesetzte Frist nicht einhalten kann?

Teilen Sie uns schnellstmöglich mit (per eMail, Fax oder Brief), wann Sie wie viel zahlen können und wenn es sich nicht um die gesamte Forderung handelt, wie Sie sich die Bezahlung der Restschulden vorstellen.

Bin ich verpflichtet, die volle Summe – einschließlich der Inkassogebühren – zu zahlen?

Ja sind Sie. Nach § 286 BGB sind Sie aufgrund Ihres Zahlungsverzuges verpflichtet, auch unsere Kosten zu bezahlen.

Ist CashControl ein seriöses Inkassounternehmen?

Ja, wir sind ein zugelassenes Inkasso-Unternehmen. Zugelassen und registriert sind wir über das Amtsgericht München. Bevor CashControl seine Zulassung erhalten hat, wurden wir auf Seriosität überprüft.

Was kann ich tun, wenn sich meine Anschrift/Name geändert hat?

Teilen Sie uns bitte dies per eMail, Fax oder Brief schnellstmöglich mit. Sollten wir aufgrund Ihrer Nichtmitteilung keinen Kontakt mit Ihnen aufnehmen können (z.B. Brief kommt unzustellbar an uns zurück), werden wir Maßnahmen zur Ermittlung Ihrer Anschrift durchführen. Das führt zu erneuten Kosten, welche Sie auch bezahlen müssen. Also teilen Sie uns dies direkt mit, das ist in jedem Fall die günstigste Lösung!

Kann ich die ausstehende Summe auch direkt an den Gläubiger bezahlen?

Bitte machen Sie das nicht! Das führt häufig zu einem „hin und her“. Oftmals leiten wir hier bereits die nächsten Maßnahmen ein (z.B. Einmeldung in die SCHUFA oder weitere Datenbanken), was zu erheblichen Schwierigkeiten für Sie führt! Teilweise kommt es sogar vor, dass bereits von uns weitere Maßnahmen durchgeführt wurden, so dass Sie diese Kosten auch noch bezahlen müssen. Schließlich haben wir Sie bereits darauf hingewiesen, Zahlungen NUR mehr über uns durchzuführen!

Wohin überweise ich meinen offenen Mahnbetrag?

Sie finden auf unserem Briefkopf unten rechts ein Bankkonto. Bitte benutzen Sie dieses Konto AUSSCHLIESSLICH zur Zahlung der Schulden!

Ich bin in die SCHUFA eingemeldet worden. Löschen Sie meine Einmeldung?

Eine Löschung aus der Schufa ist nur möglich, wenn es sich um ein Irrtum handelt, d.h. die Forderung ist unwirksam. Sofern Sie bezahlen, melden wir einen Tag, nachdem die Zahlung bei uns eingegangen ist, die Forderung als bezahlt und wird somit als erledigt markiert. Diese Information bleibt i.d.R. 1-5 Jahre in der SCHUFA bestehen.

SCHUFA-Anfrage
HABEN SIE BEMERKT, DASS WIR EINE SCHUFA-ANFRAGE GESTELLT HABEN?
Bitte keine Panik! Dieses Problem lässt sich oft schnell beheben. Was Sie tun können:

Rufen Sie uns direkt an unter (089) 82 92 93 – 0 und drücken Sie die 2, um die richtige Abteilung zu erreichen.
Halten Sie Ihre persönlichen Daten und Ihre SCHUFA-Kontonummer (falls vorhanden) bereit, wenn Sie anrufen.

Wenn Sie noch Zeit haben, loggen Sie sich in Ihr SCHUFA-Konto ein, um den Grund Ihrer Anfrage zu überprüfen. So können Ihre Fragen sofort beantwortet werden.

Wir sind für Sie da! Sprechen Sie uns an und lassen Sie uns die Angelegenheit gemeinsam klären.

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