Abrechnung keinerlei Kosten und Auslagen (Abrechnungsvariante 1)*
- Keine interne Auslagenpauschale
- Keine Abrechnung von Auslagen
- Keine Abrechnung von Anwaltsgebühren oder Honorare
- Erfolgsprovision gemäß Tabelle (40,00-60,00%)
- Anwalts- und Inkassokosten werden abgerechnet, wenn Aufträge entzogen werden.
- Das Kostenrisiko des streitigen Verfahrens wird nicht übernommen!
- Weitere Einzelheiten…
Abrechnung nur der gerichtlichen Auslagen (Abrechnungsvariante 2)*
- Keine interne Auslagenpauschale
- Keine Abrechnung von Adressermittlung
- Erfolgsprovision gemäß Tabelle (6,50-24,00%)
- Abrechnung nur der gerichtlichen Kosten
- Anwalts- und Inkassokosten werden abgerechnet, wenn Aufträge entzogen werden.
- Das Kostenrisiko des streitigen Verfahrens wird nicht übernommen!
- Weitere Einzelheiten…
Abrechnung nur der Auslagen (Abrechnungsvariante 3)*
- Keine interne Auslagenpauschale
- Erfolgsprovision gemäß Tabelle (2,50-20,00%)
- Abrechnung von steuerfreien Auslagen
- Anwalts- und Inkassokosten werden abgerechnet, wenn Aufträge entzogen werden.
- Das Kostenrisiko des streitigen Verfahrens wird nicht übernommen!
- Weitere Einzelheiten…
Abrechnung mit Auslagenpauschale (Abrechnungsvariante 4)*
- Abrechnung einer internen Auslagenpauschale
- Zurückerstattung der Auslagenpauschale bei Erfolg!
- Erfolgsprovision gemäß Tabelle (1,50-12,50%)
- Anwalts- und Inkassokosten werden abgerechnet, wenn Aufträge entzogen werden.
- Das Kostenrisiko des streitigen Verfahrens wird nicht übernommen!
- Weitere Einzelheiten…
Bitte beachten Sie: Bei Erfolg muss der Schuldner Ihnen alle Kosten gem. § 286 BGB (hier steuerfreie Auslagen, Inkassokosten und Anwaltsgebühren) zurückerstatten. Die verschiedenen Abrechnungsmodelle haben nur den Zweck, wenn der Schuldner nicht bezahlt, oder Sie „gutes“ Geld nicht „schlechtem“ Geld hinterherwerfen.