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Abrechnung keinerlei Kosten und Auslagen (Abrechnungsvariante 1)*

  • Keine interne Auslagenpauschale
  • Keine Abrechnung von Auslagen
  • Keine Abrechnung von Anwaltsgebühren oder Honorare
  • Erfolgsprovision gemäß Tabelle (40,00-60,00%)
  • Anwalts- und Inkassokosten werden abgerechnet, wenn Aufträge entzogen werden.
  • Das Kostenrisiko des streitigen Verfahrens wird nicht übernommen!
  • Weitere Einzelheiten…

Abrechnung nur der gerichtlichen Auslagen (Abrechnungsvariante 2)*

  • Keine interne Auslagenpauschale
  • Keine Abrechnung von Adressermittlung
  • Erfolgsprovision gemäß Tabelle (6,50-24,00%)
  • Abrechnung nur der gerichtlichen Kosten
  • Anwalts- und Inkassokosten werden abgerechnet, wenn Aufträge entzogen werden.
  • Das Kostenrisiko des streitigen Verfahrens wird nicht übernommen!
  • Weitere Einzelheiten…

Abrechnung nur der Auslagen (Abrechnungsvariante 3)*

  • Keine interne Auslagenpauschale
  • Erfolgsprovision gemäß Tabelle (2,50-20,00%)
  • Abrechnung von steuerfreien Auslagen
  • Anwalts- und Inkassokosten werden abgerechnet, wenn Aufträge entzogen werden.
  • Das Kostenrisiko des streitigen Verfahrens wird nicht übernommen!
  • Weitere Einzelheiten…

Abrechnung mit Auslagenpauschale (Abrechnungsvariante 4)*

  • Abrechnung einer internen Auslagenpauschale
  • Zurückerstattung der Auslagenpauschale bei Erfolg!
  • Erfolgsprovision gemäß Tabelle (1,50-12,50%)
  • Anwalts- und Inkassokosten werden abgerechnet, wenn Aufträge entzogen werden.
  • Das Kostenrisiko des streitigen Verfahrens wird nicht übernommen!
  • Weitere Einzelheiten…

Bitte beachten Sie: Bei Erfolg muss der Schuldner Ihnen alle Kosten gem. § 286 BGB (hier steuerfreie Auslagen, Inkassokosten und Anwaltsgebühren) zurückerstatten. Die verschiedenen Abrechnungsmodelle haben nur den Zweck, wenn der Schuldner nicht bezahlt, oder Sie „gutes“ Geld nicht „schlechtem“ Geld hinterherwerfen.

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