I. Vertragsgegenstand
1. Der Auskunftei-Service-Vertrag ist ein Rahmenvertrag. Er regelt die Zusammenarbeit der Firma CashControl® Consulting GmbH mit dem Auftraggeber der Ermittlungen von persönlichen Daten, der Bonität von natürlichen und juristischen Personen insbesondere von Firmen- und erteilt entsprechende Auskünfte.
2. In begründeten Ausnahmefällen darf die CashControl® die Erteilung einer Auskunft ablehnen oder sich auf eine mündliche Auskunft beschränken.
3. Die Abtretung eines Anspruches auf Auskunftserteilung ist ausgeschlossen.
4. Auskünfte sind nur für den Auftraggeber selbst bestimmt. Er darf von ihrem Inhalt weder Dritten Kenntnis geben noch auf sie Bezug nehmen.
Ihre Verwendung als Beweismittel im Prozeß ist unzulässig.
Diese Diskretionspflicht erstreckt sich aufalle dem Auftraggeber mündlich oder schriftlich zugegangenen Mitteilungen auskunftsartigen Inhaltes.
Bei handelsüblicher Weitergabe der Auskünfte an ein Finanzierungsinstitut (Bank) ist diese seinerseits zur Verschwiegenheit -wie oben dargestellt- zu verpflichten. Zuwiderhandlungen verpflichten gegenüber der CashControl® zum Schadensersatz und -soweit gesetzlich zulässig zur Zahlung einer auf den Schadensersatz anzurechnenden Vertragsstrafe von EUR 1.000,00 für jeden Fall der Zuwiderhandlung.
5. Der Auftraggeber verzichtet gegenüber der CashControl® auf die Angabe der Quellen von erteilten Auskünften.
II. Schriftliche Auskünfte
1. Schriftliche Auskünfte werden nur bei Nachweis eines berechtigten Interesses und gegen Berechnung erteilt.
2. Die Vergütung richtet sich nach der geltenden Preisliste bzw. dem vereinbarten Preis.
III. Fernmündliche Auskünfte
Die CashControl® erteilt aus Ihren Datenbestand Onlineauskünfte. Für Bonitätsprüfungen und Kurzauskünfte übernimmt CashControl® keinerlei Haftung oder Gewährleistung.
IV. Vergütungen
1. Der Abschluß der Vereinbarung setzt die Bezahlung der Auskünfte voraus.
2. Die Preislisten für schriftliche Auskünfte gelten für Inlandsauskünfte. Die Auslandsauskünfte werden gesondert zu vereinbarten Zuschläge berechnet (Auslandspreisliste).
3. Änderungen der Preisgestaltung bleiben vorbehalten.
4. Rechnungen sind innerhalb einer Woche nach Empfang auszugleichen.
5. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
V. Haftung
Auskünfte werden ausschließlich an juristische Personen und freiberuflich tätige Personen erteilt. CashControl® führt übernommene Aufträge mit der im Verkehr üblichen Sorgfalt aus.
Der Ersatz von Schäden des Auftraggebers ist für Fälle, leichte Fahrlässigkeit, grundsätzlich ausgeschlossen.
Dieser Haftungsausschluß gilt auch für den Fall der Unmöglichkeit und des Verzuges.
Im kaufmännischem Verkehr haftet die Auskunftei nur für Vorsatz und grobes Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten.
Im übrigen ist die Haftung für Verschulden von Personen ausgeschlossen, denen sich CashControl® zur Erfüllung übernommener Verpflichtungen bedient, sofern es sich nicht um die Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten handelt.
Im Hinblick auf die Änderung der ZPO und der Datenschutzvorschriften weisen wir unseren Kunden ausdrücklich daraufhin, dass fehlerhafte Auskünfte aufgrund falscher Informationen öffentlichen Stellen keinerlei Haftung der Auskunftei und ihrer Erfüllungsgehilfen begründen.
VI. Datenschutz
Das Bundesdatenschutzgesetz verlangt daß der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der verlangten Auskunft glaubhaft darlegt.
Der Auftraggeber wird von der CashControl® daher Auskünfte nur unter genannter Voraussetzung erbitten und deren Gründe darlegen und glaubhaft versichern.
Die CashControl® ist berechtigt, angegebene Gründe stichprobenhaft zu überprüfen.
Wird von einem Empfänger das berechtigte Interesse nicht glaubhaft dargelegt, so verweigert die CashControl® die Auskunftserteilung.
Im übrigen, Paragraph 34 des Bundesdatenschutzgesetzes.
VII. Allgemeines
1. Für Nachfolgeaufträge gelten anerkannte Geschäftsbedingungen unverändert fort.
2. Nebenabreden bedürfen der Schriftform und Zustimmung beider Vertragsparteien.
3. Die CashControl® ist berechtigt, offene Salden des Kunden gegen dessen Guthaben bei unmittelbar oder mittelbar verbunden Gesellschaften zu verrechnen.
4. Sollten einzelne Regelungen dieser Bedingungen gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder aus sonstigen Gründen unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt.
5. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, München.
6. Sämtliche genannten Preise verstehen sich zuzüglich ges. Mehrwertsteuer.
7. Der gesamte Schriftverkehr zwischen den Vertragsparteien kann via eMail oder Telefax durchgeführt werden.
8. Sofern der Kunde einen Zugang zu einem Online-System der CashControl® erhalten hat, ist dieser verpflichtet, den Zugang und das Passwort geheim zu halten. Auch hat dieser die Verpflichtung ein Passwort zu wählen, was nicht zu erraten oder einfache Ziffernfolgen hat.
9. Sofern aus dem Zugang Schäden entstehen, ist der Kunde der CashControl® hier voll Schadensersatzpflichtig.
10. Anfragen die durch den Zugang entstanden sind, sind vom Kunden zu bezahlen – auch wenn er sie selbst nicht gestellt hat.
11. Verbraucher setzen wir davon in Kenntnis, dass wir nicht bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
VIII. Kündigung
1. Die zwischen der CashControl® und dem Kunden geschlossene Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
2. Für außerordentliche Kündigungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Gültig ab Februar 2017
Zum Ausdrucken oder Speichern stehen Ihnen unsere AGB auch im PDF-Format zur Verfügung.