Schuldnerservice

Sie haben einen Inkassobrief erhalten?

Ein Inkassoschreiben kann belastend sein. Wir unterstützen Sie dabei, die Angelegenheit zügig und unkompliziert zu klären.

Was beschreibt Ihre Situation am besten?

Folgen Sie einfach den nachstehenden Schritten, um eine faire und für Sie passende Lösung zu finden.

Zahlung bereits erfolgt oder Mahnung unzutreffend?

Missverständnisse lassen sich klären. Sollten Sie bereits gezahlt haben, bitten wir um Entschuldigung für die unberechtigte Mahnung. Senden Sie uns in diesem Fall bitte einen Zahlungsnachweis, z. B. Kontoauszug oder Screenshot. Falls die Mahnung Ihrer Ansicht nach nicht zutrifft, erläutern Sie uns bitte kurz die Gründe. Wir prüfen den Vorgang umgehend.

Sie möchten eine Ratenzahlung vereinbaren?

Senden Sie uns Ihren Vorschlag einfach über das Formular. Wir übermitteln Ihnen umgehend die passende Ratenvereinbarung.

Sie benötigen einen Zahlungsaufschub?

Sie erwarten in Kürze eine Zahlung oder haben bald die nötigen Mittel? Dann lassen Sie uns das bitte wissen. Wir prüfen gerne, ob ein kurzer Zahlungsaufschub (Stundung) möglich ist.

Noch Fragen oder ein anderes Anliegen?

Schreiben Sie uns einfach über das Formular. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Häufige Fragen ansehen

Kontaktaufnahme. Einfach und direkt.

Gemeinsam finden wir eine Lösung, die zu Ihnen passt. Sie erreichen uns auf dem Weg, der für Sie am angenehmsten ist.

Keine Sorge. Wir sind nicht hier, um Druck auszuüben.

Im Dialog auf Augenhöhe finden wir gemeinsam die beste Lösung für Ihre Situation.

Mitarbeiterin mit Headset am Arbeitsplatz
Unsere Inkassoabteilung ist telefonisch, per WhatsApp und über das Formular erreichbar.
InkassoabteilungMo bis Do 9 bis 17 Uhr, Fr bis 15 Uhr
(089) 82 92 93-0Telefon Anrufen

Hallo, mein Aktenzeichen ist 12345.09:40

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Aktenzeichen 12345Anliegen: Ratenzahlung
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Ihr Anliegen

    * Pflichtfeld. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    Häufige Fragen

    Noch Fragen? Schreiben Sie uns einfach über das Formular.

    Bitte geben Sie unbedingt das Aktenzeichen an. Zahlungshinweise bitte nicht im Verwendungszweck angeben, sondern immer als Brief an uns.

    Teilen Sie uns schnellstmöglich per E-Mail, Fax oder Brief mit, wann Sie wie viel zahlen können. Handelt es sich nicht um die gesamte Forderung, schreiben Sie uns bitte auch, wie Sie sich die Bezahlung der Restschulden vorstellen.

    Ja, sind Sie. Nach § 286 BGB sind Sie aufgrund Ihres Zahlungsverzuges verpflichtet, auch unsere Kosten zu bezahlen.

    Ja, wir sind ein zugelassenes Inkassounternehmen. Zugelassen und registriert sind wir über das Amtsgericht München. Bevor CashControl seine Zulassung erhalten hat, wurden wir auf Seriosität überprüft.

    Teilen Sie uns dies bitte schnellstmöglich per E-Mail, Fax oder Brief mit. Sollten wir aufgrund Ihrer Nichtmitteilung keinen Kontakt mit Ihnen aufnehmen können, z. B. weil ein Brief unzustellbar zurückkommt, führen wir Maßnahmen zur Ermittlung Ihrer Anschrift durch. Das führt zu erneuten Kosten, die Sie ebenfalls bezahlen müssen. Teilen Sie uns Änderungen deshalb direkt mit. Das ist in jedem Fall die günstigste Lösung.

    Bitte machen Sie das nicht. Das führt häufig zu einem Hin und Her. Oftmals leiten wir bereits die nächsten Maßnahmen ein, z. B. eine Einmeldung in die SCHUFA oder weitere Datenbanken, was zu erheblichen Schwierigkeiten für Sie führt. Teilweise wurden von uns bereits weitere Maßnahmen durchgeführt, deren Kosten Sie dann ebenfalls bezahlen müssen. Schließlich haben wir Sie bereits darauf hingewiesen, Zahlungen nur über uns durchzuführen.

    Sie finden auf unserem Briefkopf unten rechts ein Bankkonto. Bitte benutzen Sie dieses Konto ausschließlich zur Zahlung der Schulden.

    Eine Löschung aus der SCHUFA ist nur möglich, wenn es sich um einen Irrtum handelt, die Forderung also unwirksam ist. Sofern Sie bezahlen, melden wir die Forderung einen Tag nach Zahlungseingang als bezahlt. Sie wird damit als erledigt markiert. Diese Information bleibt in der Regel 1 bis 5 Jahre in der SCHUFA bestehen.

    Sie haben eine SCHUFA-Anfrage bemerkt?

    Bitte keine Panik. Dieses Problem lässt sich oft schnell beheben.

    • Rufen Sie uns direkt anUnter (089) 82 92 93-0, Mo bis Do 9 bis 17 Uhr, Fr bis 15 Uhr.
    • Halten Sie Ihre Daten bereitIhre persönlichen Daten und Ihre SCHUFA-Kontonummer, falls vorhanden.
    • Prüfen Sie den Grund der AnfrageWenn Sie noch Zeit haben, loggen Sie sich in Ihr SCHUFA-Konto ein. So können Ihre Fragen sofort beantwortet werden.

    Wir sind für Sie da. Sprechen Sie uns an und lassen Sie uns die Angelegenheit gemeinsam klären.