Zahlung bereits erfolgt oder Mahnung unzutreffend?
Missverständnisse lassen sich klären. Sollten Sie bereits gezahlt haben, bitten wir um Entschuldigung für die unberechtigte Mahnung. Senden Sie uns in diesem Fall bitte einen Zahlungsnachweis, z. B. Kontoauszug oder Screenshot. Falls die Mahnung Ihrer Ansicht nach nicht zutrifft, erläutern Sie uns bitte kurz die Gründe. Wir prüfen den Vorgang umgehend.